Datenschutz, Cookie-Banner, DSA/DSGVO und rechtssicherer Shop-Betrieb.
Wer Newsletter versendet, muss die Einwilligung im Streitfall beweisen können. Rechtssicher heißt: Zeitpunkt, IP-Adresse, angezeigter Einwilligungstext und der Double-Opt-in-Bestätigungsklick werden revisionssicher protokolliert. Ohne diesen Nachweis trägt der Versender das volle Risiko.
Zum 2. April 2026 stellt Google reCAPTCHA vertraglich um: Google wird weisungsgebundener Auftragsverarbeiter, Websitebetreiber werden Verantwortliche. Der US-Datentransfer und die Transparenzlücken bleiben aber ungelöst – eine ausdrückliche Einwilligung bleibt die sichere Variante, und unsichtbare Verfahren ohne externe Server vermeiden das Problem ganz.
Contact Form 7 speichert standardmäßig keine Einwilligungen und protokolliert keinen Nachweis – für Newsletter-Anmeldungen ist das eine DSGVO-Lücke. Zu schließen sind fünf Punkte: Einwilligungs-Checkbox, Double Opt-In, Nachweis mit IP und Zeitstempel, Datensparsamkeit und ein Datenschutz-Hinweis.