DOC agb.v1STAND 18.06.2026GELTUNG B2B (Projekte) · B2C (Shop)
Hinweis: Die Abschnitte 01–14 gelten für Projekt- und Dienstleistungen (Softwareentwicklung, Sprints, Wartung, Beratung) und richten sich an Unternehmer (§ 14 BGB). Für Käufe im Online-Shop (Plugins, Abos) — auch durch Verbraucher (§ 13 BGB) — gelten ergänzend bzw. vorrangig die besonderen Bestimmungen in Abschnitt 15.
01Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Forge12 Interactive GmbH (nachfolgend „Forge12“) gelten für alle Verträge mit dem Kunden über die Erbringung von Leistungen im Bereich Softwareentwicklung, Web-Entwicklung, Beratung, Wartung und KI-Integration.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Forge12 stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform (z. B. E-Mail) zu.
- Individuelle Vereinbarungen (Angebote, Auftragsbestätigungen, Projektverträge) haben Vorrang vor diesen AGB.
02Leistungsgegenstand
- Gegenstand und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung bzw. dem Projektvertrag (Lasten-/Pflichtenheft, Sprint-Beschreibung, SLA).
- Forge12 erbringt Leistungen als Werkleistung (z. B. Festpreis-Sprints, klar umrissene Liefergegenstände) oder als Dienstleistung (z. B. laufende Wartung, Consulting nach Aufwand). Die jeweilige Vertragsart ergibt sich aus dem Angebot.
- Konzepte, Entwürfe, Quellcode, Dokumentation und sonstige Arbeitsergebnisse werden in der vereinbarten Form (Repository, Dokumenten-Share) übergeben.
- Forge12 ist berechtigt, geeignete Subunternehmer einzusetzen. Forge12 bleibt für deren Leistung verantwortlich.
03Vertragsschluss
- Angebote von Forge12 sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Verbindliche Angebote sind 30 Tage ab Datum gültig.
- Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung von Forge12 in Textform (z. B. E-Mail) zustande oder durch Beginn der Leistungserbringung nach Auftrag des Kunden.
- Bei Sprints (2-Wochen-Festpreis-Paketen) gilt der Vertrag mit Eingang der Anzahlung als geschlossen.
04Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugangsdaten, Test-Accounts, Designs und Freigaben zur Verfügung.
- Der Kunde benennt einen verbindlichen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis sowie eine Vertretung.
- Der Kunde sichert zu, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Daten) frei von Rechten Dritter sind oder dass entsprechende Lizenzen vorliegen. Der Kunde stellt Forge12 insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
- Verzögerungen aufgrund verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von Forge12 und können vereinbarte Termine entsprechend verschieben.
05Vergütung
- Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot vereinbarten Modell: Festpreis (Sprint, Werkvertrag), Stundensatz (Time & Material) oder monatliche Pauschale (Wartung, Retainer).
- Alle Preise verstehen sich in Euro, zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Nicht im Festpreis enthaltene Zusatzleistungen (Change Requests) werden nach Abstimmung mit dem Kunden zum vereinbarten Stundensatz abgerechnet. Vor Beginn wird ein Schätz-Range in Textform (z. B. E-Mail) übermittelt.
- Forge12 entscheidet nach eigenem Ermessen, ob Änderungswünsche (Change Requests) angenommen werden. Die Annahme eines Change Requests begründet keinen Anspruch auf Annahme weiterer Änderungen.
- Reisekosten, Lizenz- und Drittanbietergebühren (Hosting, SaaS-Tools, Plugins) werden gegen Nachweis weiterberechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
06Zahlungsbedingungen
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Bei Projekten mit einem Volumen über 10.000 € netto ist Forge12 berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 30 % bei Auftragsbeginn sowie weitere Teilrechnungen nach Projektfortschritt zu stellen.
- Wartungsleistungen werden monatlich oder quartalsweise im Voraus in Rechnung gestellt.
- Bei Zahlungsverzug ist Forge12 berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Pauschale von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB) zu berechnen.
- Bei wiederholtem Zahlungsverzug ist Forge12 berechtigt, laufende Leistungen (z. B. Wartung, Hosting) nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung auszusetzen.
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
07Fristen, Termine & Verzug
- Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als „verbindlich“ vereinbart wurden. Andernfalls handelt es sich um Plan-Termine.
- Die Einhaltung von Terminen setzt die rechtzeitige und vollständige Mitwirkung des Kunden voraus.
- Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Streik, Pandemie, weiträumiger Internet- oder Stromausfall, Cyberangriff auf kritische Drittsysteme) entbinden Forge12 für die Dauer des Ereignisses von der Leistungspflicht. Als höhere Gewalt gelten insbesondere auch Ausfälle von Cloud-Infrastrukturen, KI-Diensten, DNS-Diensten, CDN-Systemen, Hosting-Providern oder sonstigen für die Leistungserbringung erforderlichen Drittplattformen.
08Abnahme (Werkleistung)
- Bei Werkleistungen erfolgt nach Fertigstellung eine Abnahme durch den Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, das Werk innerhalb von 14 Werktagen nach Bereitstellung zu prüfen und Mängel in Textform (z. B. E-Mail) zu rügen.
- Erfolgt keine fristgerechte Rüge oder nimmt der Kunde das Werk produktiv in Nutzung, gilt das Werk als abgenommen.
- Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
- Teilabnahmen sind möglich, wenn das Projekt in klar abgrenzbare Phasen / Sprints gegliedert ist.
09Nutzungsrechte & geistiges Eigentum
- An den individuell für den Kunden entwickelten Arbeitsergebnissen (insb. projektspezifisch erstellter Sourcecode, Designs, Texte) erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungs- und Bearbeitungsrecht für eigene Geschäftszwecke. Dieses Recht umfasst die Weiterentwicklung, Änderung und Bearbeitung der Arbeitsergebnisse, auch durch vom Kunden beauftragte Dritte.
- Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag verbleiben sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Arbeitsergebnissen bei Forge12.
- Das Nutzungsrecht umfasst nicht Marken, Logos oder sonstige Kennzeichen von Forge12.
- An Standard-Modulen, Bibliotheken, Frameworks, internen Tools und Vorlagen von Forge12, die unabhängig vom Projekt entstanden sind, verbleiben sämtliche Rechte bei Forge12. Der Kunde erhält insoweit ein einfaches Nutzungsrecht im Rahmen des Vertragszwecks.
- Open-Source-Komponenten unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen ihrer Urheber. Forge12 dokumentiert eingesetzte OSS-Komponenten auf Anfrage.
- Forge12 ist berechtigt, den Namen, das Logo sowie öffentlich zugängliche Projektergebnisse des Kunden in eigener Außendarstellung (Website, Cases, Social Media) als Referenz zu verwenden, soweit hierdurch keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Kunden verletzt werden. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen.
10Wartungsverträge
- Wartungsverträge haben eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten und verlängern sich automatisch um jeweils 1 Monat, sofern nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Laufzeitende gekündigt wird.
- Der konkrete Leistungsumfang (Updates, Backups, Security-Patches, Reaktionszeiten, monatliches Stundenkontingent) ergibt sich aus dem jeweiligen Wartungspaket.
- Nicht verbrauchte Stundenkontingente verfallen am Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats und werden nicht erstattet.
- Notfall-Einsätze außerhalb der vereinbarten Service-Zeiten werden separat zum jeweils geltenden Notfall-Satz abgerechnet.
- Forge12 unterhält einen jährlichen Betriebsurlaub zwischen Weihnachten und dem 6. Januar. In diesem Zeitraum ruhen die vereinbarten Service- und Reaktionszeiten; ausgenommen sind ausdrücklich als „Notfall“ vereinbarte Bereitschaftsleistungen.
- Forge12 ist berechtigt, die Vergütung für laufende Dienstleistungen und Wartungsverträge einmal jährlich mit einer Ankündigungsfrist von 8 Wochen anzupassen, soweit sich Personal-, Lizenz-, Hosting- oder sonstige Beschaffungskosten erhöht haben. Die Anpassung darf die tatsächliche Kostensteigerung nicht überschreiten.
11Gewährleistung & Haftung
- Forge12 haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung ist insgesamt auf die in den letzten 12 Monaten an Forge12 gezahlte Vergütung, höchstens jedoch auf 100.000 €, begrenzt.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Eine weitergehende Haftung — insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Datenverluste, Folgeschäden — ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Datensicherungen vorzunehmen, sofern kein Backup-Service ausdrücklich mit Forge12 vereinbart wurde. Im Falle eines Datenverlusts haftet Forge12 nur für den Wiederherstellungsaufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung erforderlich gewesen wäre.
- Die Gewährleistungsfrist für Werkleistungen beträgt 12 Monate ab Abnahme.
- Bei Leistungen unter Einsatz künstlicher Intelligenz schuldet Forge12 keine inhaltliche Richtigkeit, rechtliche Zulässigkeit, Vollständigkeit oder wirtschaftliche Eignung der erzeugten Inhalte. Die Verantwortung für Prüfung, Freigabe und Verwendung der Ergebnisse liegt ausschließlich beim Kunden. Forge12 schuldet insbesondere keine rechtliche, steuerliche, medizinische oder sonstige fachliche Beratung durch KI-Systeme.
- KI-basierte Systeme können unrichtige, unvollständige oder irreführende Ergebnisse erzeugen (sog. Halluzinationen). Eine automatisierte Ausgabe ersetzt keine fachliche Prüfung durch den Kunden.
- Forge12 haftet nicht für Funktionsänderungen, Einschränkungen, Ausfälle oder die Einstellung von Leistungen Dritter (z. B. WordPress, WooCommerce, Cloudflare, OpenAI, Google, Meta, Stripe, Hosting-Anbieter), auf deren Systeme oder Schnittstellen die vertragsgegenständlichen Leistungen aufbauen.
12Geheimhaltung
- Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Vertragserfüllung zu nutzen.
- Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort, für die Dauer von 3 Jahren.
- Ausgenommen sind Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
13Datenschutz & Subunternehmer
- Soweit Forge12 personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO.
- Der Kunde stimmt dem Einsatz von Subunternehmern (z. B. Hosting-Anbieter, Tool-Dienstleister) zu, sofern Forge12 diese im AVV benannt hat. Forge12 informiert den Kunden über wesentliche Änderungen.
- Weitere Details ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.
14Kündigung
- Werkverträge enden mit Abnahme und vollständiger Vergütung. Eine ordentliche Kündigung ist bei Werkverträgen vor Abnahme nach § 648 BGB möglich; Forge12 behält in diesem Fall den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen. Bereits erbrachte Leistungen sowie bereits bestellte Drittleistungen (z. B. Lizenzen, Cloud-/KI-Dienste, Plugins, Freelancer-Leistungen) sind vollständig zu vergüten.
- Wartungs- und Dienstleistungsverträge können nach Ablauf der Mindestlaufzeit mit der vereinbarten Frist gekündigt werden (Ziff. 10).
- Die Kündigung einzelner Leistungsbestandteile oder Care-Stufen (z. B. Automation, Cloudflare, Ads, Backup) ist nur zulässig, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde. Im Übrigen können Care-Verträge nur einheitlich gekündigt werden.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei wiederholtem, erheblichem Zahlungsverzug, bei Insolvenzverfahren oder schwerwiegendem Verstoß gegen Geheimhaltungspflichten vor.
- Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
15Verbraucher & Online-Shop
Für Käufe im Online-Shop (Plugins mit Jahres-Lizenz, Wartungs-/Retainer-Abos) gelten — insbesondere gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) — ergänzend bzw. vorrangig die folgenden Bestimmungen:
- Vertragsschluss: Die Darstellung im Shop ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Mit Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ gibst du ein verbindliches Angebot ab; der Vertrag kommt mit unserer Auftragsbestätigung bzw. der Bereitstellung der Leistung zustande.
- Preise: Alle Preise im Shop sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Für digitale Leistungen fallen keine Versandkosten an.
- Zahlung: Die Zahlung erfolgt über den Dienstleister Stripe (z. B. Karte, SEPA-Lastschrift, Rechnung — je nach Verfügbarkeit).
- Bereitstellung digitaler Inhalte: Lizenzschlüssel bzw. Downloads werden nach Zahlungseingang bereitgestellt — in der Regel unmittelbar, per E-Mail und im Kundenbereich.
- Abonnements (Abos): Wartungs-/Retainer-Abos verlängern sich automatisch und sind im Kundenbereich zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode kündbar. Laufzeit und Kündigungsfrist werden vor der Bestellung angezeigt.
- Preisanpassung bei Abos: Wir sind berechtigt, das Entgelt für laufende Abos mit Wirkung frühestens zur nächsten Verlängerung anzupassen; die jeweils laufende Abrechnungsperiode bleibt vom neuen Preis unberührt. Eine Preisänderung wird mindestens 30 Tage vor dem Wirksamwerden in Textform (z. B. per E-Mail) angekündigt. Maßstab und Anlass der Anpassung (insbesondere veränderte Kosten für Lizenzen, Hosting, Support und gesetzliche Abgaben) werden in der Ankündigung transparent dargestellt. Der/die Kund:in hat das Recht, das Abo bis zum Wirksamwerden der Änderung zu kündigen (Sonderkündigungsrecht); hierauf sowie auf die Bedeutung eines Schweigens wird in der Ankündigung gesondert hingewiesen. Preissenkungen geben wir in gleicher Weise weiter.
- Widerrufsrecht: Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten und das Muster-Widerrufsformular finden sich in der Widerrufsbelehrung. Bei digitalen Inhalten erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Verbraucher dem sofortigen Beginn der Ausführung ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis vom Erlöschen bestätigt hat (§ 356 Abs. 5 BGB).
- Mängelrechte: Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, einschließlich der Vorschriften für digitale Produkte (§§ 327 ff., 434 ff. BGB).
- Verbraucherstreitbeilegung: Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
16Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Donaueschingen, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt (salvatorische Klausel).
- Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.
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